Gewerbe

GEWERBLICHER ABHÖRSCHUTZ

BEI INDUSTRIESPIONAGE UND ABFLUSS VON FIRMENINTERNA

WANN IST ABHÖRSCHUTZ NÖTIG?


UNTERNEHMEN UND DER IDEALFALL

Gerade größere UNTERNEHMEN sollten Abhörschutz-Überprüfungen als Teil ihrer Sicherheitsrichtlinien betrachten. Sie sollten eine Sicherheits- und Risikopolitik haben, die eine Budgetierung für Lauschabwehr und Abhörschutz beinhaltet.


Die Häufigkeit und die Anforderungen hängen sehr stark vom jeweiligen Unternehmen ab und davon, wie das Bedrohungsniveau zum jeweiligen Zeitpunkt wahrgenommen wird. Zum Beispiel könnte ein Unternehmen in eine feindliche Übernahme oder einen Rechtsstreit verwickelt sein und möchte vielleicht zu diesem Zeitpunkt das Serviceniveau erhöhen.


Wenn in einem Unternehmen der Verdacht aufkommt, daß es zu einem Verlust sensibler Informationen, beispielsweise durch Industriespionage, kommen könnte, dann ist Abhörschutz mittels TSCM-Sweep unabdingbar, um größeren Schaden zu vermeiden.


KLEINERE FIRMEN,  KANZLEIEN, PRAXEN, FREIBERUFLER

sollten ebenfalls, abhängig von der einzuschätzenden Gefährdungsstufe, regelmäßige Lauschabwehr- und Abhörschutz-Maßnahmen in Betracht ziehen. Selbstverständlich sind auch hier die Anforderungen und die Häufigkeit individuell anpassbar und hängen von variablen Faktoren ab.


Möglicherweise vertritt eine Kanzlei eine Firma bei Vertragsverhandlungen, Patentrechtsangelegenheiten oder in einem Rechtsstreit und muß am Telefon oft detaillierte Informationen austauschen, die für die gegnerische Seite von Interesse sein könnten.


Oder der mittelständische Handwerksbetrieb, dessen Betriebsgeheimnisse plötzlich bei der Konkurrenz bekannt werden, der Freiberufler, der  bei Ausschreibungen immer von der Konkurrenz unterboten wird, weil diese seine Kalkulation kennt etc.

WAS SOLLTE ÜBERPRÜFT WERDEN?


BESPRECHUNGSRÄUME UND BÜROS

Die Räume von Direktoren oder der Geschäftsführung sollten ganz oben auf der Liste stehen, nicht zu vergessen natürlich die Büros der entsprechenden persönlichen Assistenten.

Büroräumlichkeiten von Mitarbeitern, die mit sensiblen Unternehmensdaten umgehen, haben ebenfalls hohe Priorität. Besonders gefährdet sind oft auch Großraumbüros, in denen viele wichtige Informationen von verschiedenen Mitarbeitern praktisch "offen" verarbeitet werden.


Offene Bereiche mit einer Reihe von Steckdosen und Arbeitsplätzen sind in vielerlei Hinsicht schwieriger zu "sweepen" und erfordern mehr Zeit. Selbstverständlich müssen öffentliche Bereiche, Erfrischungsbereiche und Toiletten - oftmals selbst Aufzüge und Flure mit einbezogen werden, denn hier finden oft sensible Gespräche statt.


COMPUTER

Selbstverständlich erfolgt eine Überprüfung von PCs mittels TSCM-Sweeps. Computer werden von unserem Lauschabwehr-Team messtechnisch, visuell und physisch überprüft. Nur wenige Abhörschutz-Firmen beziehen Computer in TSCM-Sweeps mit ein, obwohl Computergehäuse der ideale Ort sind, um ein fest verdrahtetes Gerät oder Abhörtechnik zu verbergen.


Allerdings können Computer auch mit Spyware zu Abhörgeräten gemacht werden - keine große Sorge für  Unternehmen mit IT-Sicherheitsmanagern oder IT-Teams, aber völlig vergessen und übersehen, wenn es darum geht, von zu Hause aus zu arbeiten. Daher sollten Computer nach der Abhörschutz-Untersuchung zusätzlich noch von einem qualifizierten IT-Sicherheitsexperten geprüft werden.


Selbstverständlich steht bei allen Lauschabwehr-Maßnahmen immer primär das Sicherheitsbedürfnis Ihrer Firma im Fokus. Wenn es nötig ist, prüfen wir auch nach höchster Sicherheitsstufe "militärischer Standard".